Antragsstellung
Wichtig!!! In manchen Bundesländern gibt es eine lange Wartezeit bis Sie einen Prüfungstermin zugewiesen bekommen können. Es ist zu empfehlen, sich ca. 1 Jahr vor der geplanten Prüfung beim Gesundheitsamt anzumelden. Man darf den zugewiesenen Prüfungstermin einmal kostenlos verschieben.
Die Prüfungen sind bundesweit jedes Jahr am zweiten Mittwoch Oktober und am drittem Mittwoch im März. Die Aufgaben werden zentral erstellt. (Ausnahme: Husum)
Damit Sie sich zur Prüfung für die eingeschränkte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie bei Ihrem Gesundheitsamt anmelden können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen mindestens wenigstens einen Hautschulabschluss nachweisen.
- Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Bescheinigung aus dem Melderegister beziehungsweise Meldebescheinigung (im Original und nicht älter als 3 Monate) vorlegen.
- Sie müssen sich von einem Arzt bestätigen lassen, dass Sie psychisch und körperlich in der Lage zur Ausübung dieser Tätigkeit sind. Ebenso muss bestätigt werden, dass Sie suchtfrei sind.
Der Antragstellung ist ein Lebenslauf beizulegen.
Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben, diese geprüft worden sind und Sie für fähig befunden werden, werden Sie vom Gesundheitsamt aufgefordert eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Diese kann zwischen den Bundesländern variieren.
Die Leitlinien/ die Prüfungsschwerpunkte >>>HIER<<< sind entsprechende Informationen zu finden.
Die Überprüfung
Schriftliche Prüfung – 1. Teil
Der schriftliche Teil muss als Einzelprüfung in einem großen Raum mit anderen Prüflingen absolviert werden. Dieser Teil finden bundesweit (außer Husum) am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres statt.
Der schriftliche Teil besteht aus 28 Multiple Choice Fragen, von denen zum Bestehen mindestens 21 Fragen richtig beantwortet werden müssen.
Sollte man durch die schriftliche Prüfung durchfallen, kann man diese beliebig oft im Halbjahresrhythmus wiederholen. Man muss die Prüfungsgebühr für diesen Teil erneut entrichten.
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Mündliche Prüfung – 2. Teil
Prinzipiell gilt, dass Sie durch die Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt nachweisen müssen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeutet.
Dennoch sind die mündlichen Prüfungen sehr stark vom Prüfer (einem Amtspsychiater) abhängig. Er bestimmt die Fragen, gestaltet die gesamte Prüfungssituation. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie sitzt der Prüfung bei. Meist verhält er sich zurückhaltend.
Sollte man durch die mündliche Prüfung durchfallen, muss man/ darf man frühstens in einem halben Jahr die schriftliche und die mündliche Prüfung erneut ablegen. Folglich muss auch die gesamte Prüfungsgebühr entrichtet werden.